Über / FAQ
Insiderkäufe, im Fachjargon auch als Directors' Dealings bekannt, beschreiben den Kauf von Aktien durch Mitgliedern des eigenen Managements oder nahestehenden Personen.
Durch ihre Stellung im Unternehmen besitzen diese Personen einen enormen Informationsvorsprung gegenüber außenstehenden Investoren. Daher gilt eine Transparenzpflicht, die Insider zwingt, Eigengeschäfte zu veröffentlichen. Professionelle Trader nutzen solche Informationen für ihren Aktienhandel. Mit Insiderkauf.de möchten wir diese wertvollen Informationen auch für Privatanleger einfach konsumierbar aufbereiten.
Wie sind Insider-Verkäufe einzuschätzen?
Grundsätzlich haben Verkäufe von Insidern unserer Meinung nach deutlich weniger Informationsgehalt für Aktionäre als Insiderkäufe. Wieso? Weil es sehr viele Gründe für Insider für einen Verkauf geben kann, aber nur rel. wenige gute Gründe für Käufe. Das gilt insbesondere für die USA, wo die Vergütung mit Aktien(optionen) bei Unternehmen (insb. Startups) sehr verbreitet ist.
Sind Insidergeschäfte nicht illegal? Was ist die Grundlage der Daten?
Grundsätzlich nicht, solange die Insider sich an gewissen Regeln halten und insbesondere Eigengeschäfte veröffentlichen. Die Bafin, schreibt dazu bspw.: "Auf transparenten Kapitalmärkten müssen sich die Marktteilnehmer ein Bild davon machen können, wenn Vorstände oder Aufsichtsräte mit Finanzinstrumenten handeln, die das eigene Unternehmen begeben hat. Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014. verlangt daher, dass Eigengeschäfte von Führungskräften gemeldet und veröffentlicht werden."
Sind die Käufe von VorständenInnen nicht eigentlich nur ein Teil der Vergütung?
Wir versuchen auf Insiderkauf ausschließlich auf freiwillige Käufe der Insider auf dem offenen Markt für unsere TOP-Listen zurückzugreifen. Dies ist möglich, da Akteinzuteilungen als Vergütungsbestandteil typischerweise in den Datenbanken explizit ausgewiesen und durch uns gefiltert werden.
Was ist die Quelle der Rohdaten?
Für Deutschland die Datenbank der BaFin: https://portal.mvp.bafin.de/database/DealingsInfo/sucheForm.do
Für USA die Datenbank der SEC: https://www.sec.gov/edgar.shtml
Welche Transaktionen fließen in die Berechnung ein?
In die Berechnung fließen aktuell ausschließlich Aktienkäufe & -verkäufe in der jeweiligen Landeswährung (Deutschland: Euro, USA: Dollar) ein. Sonstige Zuteilungen bspw. als Gehaltsbestandteil, Käufe/Verkäufe von Schuldverschreibungen sowie Transaktionen in anderen Währungen werden nicht berücksichtigt.
Wie aktuell sind die angezeigten Daten?
Die Daten werden mehrfach täglich aktualisiert. Allerdings kann es in einzelnen Fällen zu Verzögerungen der Aktualisierung der Behördendatenbanken von mehreren Tagen kommen. Die Bafin gibt an neue Meldungen "innerhalb von etwa 1-2 Arbeitstagen nach Abschluss des o.g. Verwaltungsverfahrens" in der Datenbank zu publizieren.